AGB

ALLGEMEINE VERKAUFS- UND LIEFERBEDINGUNGEN

1. Die genannten Notierungen sind freibleibend. Rohstoffpreiserhöhungen berechtigen zu Preiskorrekturen.

2. Die Lieferfrist beginnt, sofern nicht ein fester Liefertermin vereinbart ist, mit dem Tag der Ausstellung der Auftragsbestätigung. Bei Lieferverzug ist dem Lieferanten eine angemessene Nachfrist zu setzen. Schadenersatz wegen ihrer Nichteinhaltung kann nicht gefordert werden. Daraus entstehende Folgeschäden gehen nicht zu Lasten des Lieferanten. Die Regelung dieser Ziffer 2 gilt auch für Fixgeschäfte.

3. Höhere Gewalt
Bei außergewöhnlichen Umständen kann der Verkäufer die Lieferung für die Zeit der Behinderung hinausschieben oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Hierzu gehört jeder Umstand, der ohne Verschulden des Verkäufers oder seiner Zulieferanten die Lieferung unmöglich macht (z. B. behinderte Schiffahrt, Streiks, Feuer, Krankheit, Ausbleiben notwendiger Roh- und Hilfsstoffe, Ausfall von Maschinen usw.).

4. Abnahmeverzug
Kommt der Abnehmer mit der in der Auftragsbestätigung vereinbarten Abnahmefrist in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, die nicht abgenommene Ware voll zu berechnen und bei Nichteinhaltung einer angemessenen Nachfrist auf Kosten und Gefahr des Käufers sie auf Lager zu nehmen oder anderweitig einzulagern.

5. Mängelrügen
Die Ware ist unverzüglich nach dem Eintreffen am Bestimmungsort auf etwaige Mängel zu untersuchen. Eine Mängelrüge muß 8 (acht) Tage nach dem Eintreffen der Ware am Bestimmungsort an den Verkäufer abgesandt werden. Für mangelhafte Ware kann der Käufer unter Ausschluß aller sonstigen Ansprüche nur Minderung des Kaufpreises oder Ersatzlieferung unter Rückgabe der gelieferten Ware verlangen.

6. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung erfolgt per Nachnahme. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zum vollständigen Ausgleich des Kontos, bei Hergabe von Schecks und Wechseln bis zu deren Einlösung Eigentum des Verkäufers. Bei Zahlungsverzug oder Vermögensverschlechterung des Käufers kann der Verkäufer die Ware zurücknehmen.

8. Außendienstmitarbeiter sind zu Nebenabreden, insbesondere zu weiteren Zusicherungen, und zur Abgabe und Entgegennahme rechtsgeschäftlicher Erklärungen nicht berechtigt. Zum Inkasso benötigen sie eine besondere Vollmacht.

9. Mündliche Abmachungen zwischen Käufer und Verkäufer bzw. dessen Beauftragten bedürfen in jedem Fall der schriftlichen Bestätigung.

10. Gerichtsstand ist Betzdorf.

Es gelten unsere allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen.

Lieferung erfolgt grundsätzlich per Nachnahme.

Alternativ hierzu kann die Vorkasse vereinbart werden. Preise rein netto zzgl. der gesetzl. MwSt. und Zustell- und Nachnahmegebühr.

Änderungen vorbehalten. Stand 01.03.2019